Projekt einreichen

Wie kann ich ein Projekt zur Unterstützung durch den Förderverein einreichen?

Du benötigst noch finanzielle Unterstützung für Dein Projekt? Oder Du benötigst Hilfe bei der Planung Deiner Projektidee?
Dann schreibe uns einfach eine Mail an info@fssv.eu. Wir besprechen dann gemeinsam mit Dir, wie wir Dich und Deinen Schülerrat unterstützen können. Bitte beachte aber unsere Förderrichtlinien.


Richtlinien zur Förderung durch den Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. (FSSV)

  1. Der FSSV fördert im Sinne des Vereinszwecks sowohl interne als auch externe Projekte. Die Förderung kann alle in § 2 Abs. 3 der Vereinsatzung genannten Tätigkeiten des FSSV umfassen. Externe Projekte sind Projekte, bei denen der FSSV selbst nicht als Ausrichter bzw. Veranstalter auftritt. Interne Projekte sind Projekte, bei denen der FSSV als alleiniger oder gleichberechtigter Ausrichter bzw. Veranstalter auftritt.
  2. Die Förderung interner Projekte ist ohne Antrag durch Beschluss des Vereinsvorstands oder der Mitgliederversammlung möglich. Interne Projekte benötigen mindestens eine schriftliche Projektkonzeption. Die Förderung externer Projekte aus Mitteln des FSSV bedarf eines entsprechenden Antrags. Antragsberechtigt ist jeder gemäß § 53 SächsSchulG gebildete Schülerrat, jeder gemäß § 54 SächsSchulG gebildete Kreisschülerrat, der gemäß § 55 SächsSchulG gebildete LandesSchülerRat sowie jede gemäß § 4 Abs. 2 SMVO gebildete Teilschülervertretung der vorgenannten Schülerräte. Die antragsstellende Schülervertretung hat eine Ansprechperson (bevollmächtigte Person) zu benennen, die im Namen des antragsstellenden Schülerrats handelt. Die Ansprechperson muss auf Nachfrage des Vereinsvorstands eine Vollmacht nachweisen. Die Ansprechperson muss Mitglied des antragsstellenden Schülerrats sein.
  3. Ein Antrag zur Förderung eines externen Projektes muss schriftlich per Brief oder eMail an den FSSV gesendet werden. Der Antrag ist handschriftlich durch die bevollmächtigte Person zu unterzeichnen. Es ist das vom FSSV bereitgestellte Formular zu nutzen.
  4. Voraussetzungen für eine Förderung externer Projekte sind:
    1. das zu fördernde Projekt wird unmittelbar durch oder unter Schirmherrschaft eines im Punkt 2 genannten Schülerrats ausgerichtet,
    2. Gegenstand des zu fördernden Projekts sind prioritär die Themen Partizipation, Demokratie, Schülervertretung, Kompetenzvermittlung, politische Bildung und Schulalltag,
    3. das zu fördernde Projekt wird anhand einer entsprechenden Projektkonzeption sowie eines Kosten- und Finanzierungsplans umrissen,
    4. das zu fördernde Projekt wird dem Vereinsvorstands in geeignetem Rahmen vorgestellt,
    5. der antragsstellende Schülerrat hat den Antrag formgerecht eingereicht und seine Pflichten gegenüber dem FSSV im Zuge der Förderung des Projekts zur Kenntnis genommen.
  5. Das zu fördernde Projekt darf nicht gewinnorientiert sein.
  6. Förderfähige Kosten umfassen insbesondere Verpflegung, Referenten, Mieten sowie Veranstaltungsmaterial.
  7. Der Vereinsvorstand kann die Bewilligung an Auflagen knüpfen, die in der Fördervereinbarung festgehalten werden. Auflagen können z.B. die Beschränkung von Kostenrückerstattung auf Teilerstattung, die Begrenzung der Übernahme von Kosten für Referenten bzw. externe Dienstleister oder die Überarbeitung des Konzepts sein.
  8. Sind im Kosten- und Finanzierungsplan Eigen- oder Drittmittel veranschlagt, hat der antragsstellende Schülerratmit dem Förderantrag entsprechende Nachweise zu erbringen (z.B. Zusage der Kostenübernahmen durch den jeweiligen Kostenträger, Fördermittelzusagen, …). Können diese Nachweise bei der Antragseinreichung nicht vorgelegt werden, kann eine vorläufige Förderzusage ausgestellt werden. Die endgültige Förderzusage erhält der antragsstellende Schülerrat nach Übermittlung der genannten Nachweise.
  9. Über die Gewährung einer Förderung entscheidet der Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit. Der Vereinsvorstand entscheidet zunächst über die grundsätzliche Förderfähigkeit.
  10. Bei projektbezogener Öffentlichkeitsarbeit (Presseinformationen, Präsentationen und Ansprachen) ist auf die Förderung durch den FSSV hinzuweisen. Bei allen projektbezogenen Druckwerken ist der FSSV als Unterstützer aufzuführen und das Logo abzudrucken. Logo-Vorlagen können beim FSSV angefordert werden.
  11. Für die Abrechnung sind die Originalbelege aufzubewahren und einzureichen.

Richtlinien (*.pdf, 71KB)